Privates Baurecht
Das private Baurecht, sowie die im Zusammenhang stehenden Rechtsgebiete wie Immobilienrecht und Maklerrecht, sind Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei.
Konstruktive Lösungen für die oftmals explodierenden Probleme zu erarbeiten und durchzusetzen, sowohl präventiv - im Vorfeld von Vertragsabschlüssen oder bei der Durchführung von Bauvorhaben - als auch prozessual, stehen im Fokus meiner langjährigen Beratungs- und Vertretungstätigkeit.
Sicherlich verhindert bei diesem komplexen Rechtsgebiet das Einschalten eines Anwaltes im Vorfeld nicht jede Auseinandersetzung, zumal zu einem weitgehend reibungslosen Bauablauf alle Parteien gleichermaßen mitwirken müssten, die Prüfung rechtlicher Belange vor Vertragsabschluss, als auch entsprechende Hinweise während der Durchführung von Bauvorhaben, schaffen jedoch in der Regel eine günstige Ausgangsposition.
Ich begleite Ihre Bauvorhaben sowohl auf Bauherren- Käuferseite als auch auf Handwerkerseite von der Projektentwicklung durch die Bauphase bis zum WEG-Abschluss. Ich unterstütze Sie bei allen – auch nachträglich entstehenden - Hauptstreitpunkten am Bau wie Mängel(freiheit), Vergütungsforderungen, aber auch Vertragsgestaltungen jeglicher Art um eine für Ihre Bauprobleme passende Lösungen zu finden.